Das Kennenlerngespräch

150,- €*

☑ Unabhängig vom Streitwert
☑ Auskunft zur Rechtslage
☑ Beantwortung Ihrer Fragen
☐ Keine Durchsicht von Unterlagen
☐ Keine Prüfung von Erfolgsaussichten

* Vergütung nach §§ 3a, 34 RVG von pauschal 150,- € netto zzgl. jeweils gültiger MwSt. I § 34 II RVG wird abbedungen.

Die Beratung

250,- €* / h

☑ Unabhängig vom Streitwert
☑ Durchsicht Ihrer Unterlagen
☑ Bewertung der Rechtslage
☑ Beantwortung Ihrer Fragen
☑ Überschlägliche Prüfung von Erfolgsaussichten

* Vergütung nach § 3a RVG i.H.v. 250,- € netto pro Stunde zzgl. jeweils gültiger MwSt. I Die erste angefangene Stunde wird voll berechnet. I § 34 II RVG wird abbedungen.

Betreuung und Vertretung

280,- €* / h

☑ Begleitung bis zum Immobilienerwerb
☑ Betreuung bis zur Beurkundung
☑ Begleitung bei Baustellenterminen
☑ außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
☑ Terminsvertretung

* Vergütung i.H.v. 280,- EUR netto pro Stunde zzgl. jeweils gültiger MwSt. nach § 3a RVG.

Ist die KHB in Ihrer Angelegenheit erfolgreich, fließt ein Teil der Vergütung soweit möglich in das Projekt gegen Kinderarmut.