Strafverteidigung
Ihnen wird bspw. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Insolvenzverschleppung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Nötigung, Erpressung, Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung, oder Körperverletzung, Unfallflucht, Eingriff in den Straßenverkehr, Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) vorgeworfen?
Dann benötigen Sie dringend einen Anwalt.
Bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens könnte im Einzelfall eine Einstellung bewirkt werden. Nach Eröffnung der Anklage und Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Strafrichter hilft eine effektive Verteidigung im Einzelfall zur Einstellung oder zum Freispruch.
Zögern Sie nicht lange, machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und nutzen Sie alle rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrer Verteidigung!