Die Beratung
150,- €*
☑ Auskunft zur aktuellen Rechtslage (Rechtsprechung und Gesetz)
☑ Besprechung der Rechtsansicht des Mandanten
☑ Auskunft zu allgemeinen Risiken und Chancen
☐ Prüfung der Schriftsätze und Unterlagen des Mandanten
☐ Schriftliche Ausarbeitung einer Erst- / Zweitmeinung
* Vergütung nach §§ 3a, 34 RVG von pauschal 150,- € netto zzgl. jeweils gültiger MwSt.





