Die Beratung
250,- €* / h
☑ Unabhängig vom Streitwert
☑ Durchsicht Ihrer Unterlagen
☑ Bewertung der Rechtslage
☑ Beantwortung Ihrer Fragen
☑ Überschlägliche Prüfung von Erfolgsaussichten
* Vergütung nach § 3a RVG i.H.v. 250,- € netto pro Stunde zzgl. jeweils gültiger MwSt. I Die erste angefangene Stunde wird voll berechnet.
