Die Beratung

250,- €* / h

☑ Unabhängig vom Streitwert
☑ Durchsicht Ihrer Unterlagen
☑ Bewertung der Rechtslage
☑ Beantwortung Ihrer Fragen
☑ Überschlägliche Prüfung von Erfolgsaussichten

* Vergütung nach § 3a RVG i.H.v. 250,- € netto pro Stunde zzgl. jeweils gültiger MwSt. I Die erste angefangene Stunde wird voll berechnet. I § 34 II RVG wird abbedungen.