Wurde die Tat von Ihnen bereits eingeräumt?
Das Bußgeld kann reduziert werden!
Ein Bußgeldbescheid bedeutet nicht automatisch, dass die festgesetzte Geldbuße in voller Höhe berechtigt ist. Gerade in Sachen Zweckentfremdungsverbot und Nutzungserlaubnis können Behörden empfindliche Sanktionen verhängen, die ohne professionelle Prüfung schnell existenzbedrohende Ausmaße erreichen können. Es erfolgt meist eine Einzelbetrachtung pro Wohnung.
Durch gezielte anwaltliche Tätigkeit kann eine erhebliche Reduzierung des Bußgeldes erreicht werden. Ohne rechtzeitige rechtliche Vertretung kann ein Verfahren zu einer Belastung von bis zu 250.000 € führen.
Bereits im behördlichen Verfahren bestehen häufig Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung, etwa bei:
- der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts,
- der Höhe der Bemessung,
- Verfahrensfehlern,
- unvollständiger Sachverhaltsaufklärung oder
- der fehlenden Berücksichtigung entlastender Umstände.
Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, verbessert regelmäßig seine Chancen auf eine deutliche Reduzierung oder sogar die Einstellung des Verfahrens.
Frühzeitiges Handeln ist entscheidend.
