Ferienwohnung? – Sie benötigen eine Registernummer!

Wer in Berlin Wohnraum an Feriengäste vermieten möchte, benötigt regelmäßig eine Registernummer nach dem Zweckentfremdungsverbot. In der Praxis erleben viele Antragsteller jedoch, dass die Vergabe der Registriernummer deutlich länger dauert als erwartet.

Besonders problematisch ist, dass sich Antragsteller nicht darauf verlassen können, kurzfristig eine Nummer zu erhalten, und und die Behörde sehr zurückhaltend mit der Vergabe der Nummern ist. Rückfragen der Behörde, fehlende Unterlagen oder rechtliche Unklarheiten führen häufig zu erheblichen Verzögerungen oder gar einer Versagung der Erteilung der Nummer. Ohne gültige Registernummer drohen jedoch Bußgelder bis zu 250.000,00 EUR und weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen.

Gerade deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung oft entscheidend. Durch eine vollständige und rechtlich präzise Antragstellung lassen sich Verzögerungen häufig vermeiden. Zudem kann gegenüber der Behörde frühzeitig auf eine zügige Bearbeitung hingewirkt werden.

Die Erfahrung zeigt: Viele Verfahren verzögern sich nicht wegen der Sache selbst, sondern wegen unvollständiger Angaben oder rechtlicher Fehler im Antrag. Mit anwaltlicher Unterstützung kann die Vergabe der Registernummer daher häufig deutlich beschleunigt werden bzw. bei Verweigerung, auf eine Vergabe der Nummer hingewirkt werden.

Wer Wohnraum rechtssicher an Feriengäste vermieten möchte, sollte daher frühzeitig prüfen lassen, welche Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt werden müssen und welche Unterlagen die Behörde tatsächlich verlangt.