Frage: Was ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum?
Antwort: Ein Leerstand oder jede andere als zu Wohnzwecken dienende Nutzung von Wohnraum.

Frage: Wann liegt nach dem ZwVbG eine Zweckentfremdung vor?
Antwort: Wenn kein Negativattest vorliegt oder keine Wohnnutzung vorliegt.

Frage: Gibt es Ausnahmen nach dem ZwVbG?
Antwort: Ja. Diese sind für jeden Einzelfall genau zu prüfen.

Frage: Darf ich meine Wohnung über AirBnB vermieten / anbieten?
Antwort: Im Einzelfall ja und bei Vorliegen einzelner Voraussetzungen.

Frage: Wie viele Tage im Jahr darf ich meine Wohnung für Feriengäste anbieten?
Antwort: Es gibt Höchstgrenzen, welche vom Gesetz- oder Verordnungsgeber festgelegt werden.

Frage: Ist Leerstand genehmigungspflichtig?
Antwort: Erst bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Frage: Was passiert, wenn ich meine Wohnung unerlaubt an Feriengäste vermiete?
Antwort: Dann liegt eine Zuwiderhandlung nach dem ZwVbG vor, wonach Bußgelder bis zu 250.000,- € und Zwangsgelder festgesetzt werden.

Frage: Benötige ich eine Genehmigung für den Abriss von Wohnraum, für die Sanierung von Wohnraum, für die Nutzung meines Büros als Wohnraum, für die Modernisierung meines Wohnraums?
Antwort: Ja. Bei der Modernisierung gelten hingegen gesonderte Regelungen.

Frage: Welche Daten kann die Behörde erheben?
Antwort: Die Behörde erhebt sowohl von anderen Behörden Auskünfte im Rahmen der Amtshilfe als auch von Betroffenen / Beschuldigten selbst. Die Regelungen hierzu finden sich in den gesetzlichen Vorschriften.

Frage: Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen Zweckentfremdung erhalten. Kann ich dagegen noch etwas tun?
Antwort: In vielen Fällen sind die Bußgeldbescheide zu ungenau, die Bußgelder zu hoch und der Tatvorwurf zu unkonkret. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.