Frage: „Der Notar hat mir bestimmte Risiken nicht erklärt – ist das eine Amtspflichtverletzung?“
Antwort: Aber selbstverständlich! Wenn der Notar wesentliche Punkte entweder nicht, nicht zutreffend oder unvollständig darstellt, kann dies eine Haftung auslösen.
Frage: „Unser notarieller Vertrag ist fehlerhaft sowie unvollständig, und es gab Störungen bei der Abwicklung des Vertrages – wer ist verantwortlich?“
Antwort: Neben den Vertragsparteien kommt auch eine Haftung des Notars in Betracht, wenn der Fehler bspw. auf mangelnde Belehrung, fehlende Prüfpflichten, fehlerhafte Formulierungen oder Fehler bei der Vertragsabwicklung zurückzuführen ist.
Frage: „Ich verstehe die Notarkostenabrechnung nicht – ist die überhaupt korrekt?“
Antwort: Unentdeckt bleibt oft, dass Notarkostenrechnungen überprüfbar sein müssen. Fehler können zur Aufhebung der kompletten Kostenrechnung nebst Vollstreckbarkeit führen. Das kommt tatsächlich häufiger vor, als man annehmen möchte.