Frage: „Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung oder einen Strafbefehl bekomme?“
Antwort: Schweigen, nichts unterschreiben – und sofort anwaltliche Hilfe einholen.

Ihr Schweigerecht ist Ihr stärkstes Schutzrecht. Erst nach anwaltlicher Prüfung der Akte kann entschieden werden, welche Verteidigung in Ihrem Fall sinnvoll und wirksam ist.

Frage: „Kann man das Verfahren noch stoppen, bevor es überhaupt vor Gericht geht?“
Antwort: Ja. Mit Akteneinsicht, einer rechtlich sauberen Auswertung und einer strategisch zutreffenden Verteidigung lässt sich in vielen Fällen eine Einstellung erwirken, noch bevor eine Anklage erhoben wird.

Viele Fehler passieren, weil Betroffene in dieser frühen Phase ohne Anwalt handeln.

Frage: „Was passiert, wenn es zur Hauptverhandlung kommt?“
Antwort: „Dann erfolgt eine zielführende Verteidigung, um auch in Ihrem Fall eine Einstellung oder einen Freispruch zu erwirken.

Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und nutzen Sie Ihr Recht auf eine starke Verteidigung.