Meine ganz persönliche Leidenschaft ist das „Verwaltungsrecht“. Es befasst sich mit sämtlichen Streitigkeiten, welche einen öffentlich- rechtlichen Charakter aufweisen und nicht verfassungsrechtlicher Art sind.

„Nutzen Sie externe anwaltliche Unterstützung und / oder Beratung zur Rechtfertigung und externen Überprüfung Ihrer Entscheidung / Ihres Ermessens sowie notfalls gerichtlichen Durchsetzung. Denn nicht jeder Streit muss zwangsläufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.“
Es besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Lassen Sie Ihre Position bei der Auslegung des Landesrechts anwaltlich überprüfen und notfalls gerichtlich durchsetzen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Daniel Holz erhalten Sie anwaltlichen Beistand mit jahrelanger Berufs- bzw. / sowie Prozessführungserfahrung.