Meine ganz persönliche Leidenschaft ist das „Verwaltungsrecht“. Es befasst sich mit sämtlichen Streitigkeiten, welche einen öffentlich- rechtlichen Charakter aufweisen und nicht verfassungsrechtlicher Art sind.

„Lassen Sie sich als Gebietskörperschaft im Hinblick auf Ihre Verwaltungsvorgänge extern beraten und vertreten. Denn nicht jeder Streit muss zwangsläufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.“

Es besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Nehmen Sie externe Hilfe in Anspruch!

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Position bei der Auslegung des Landesrechts anwaltlich überprüfen und / sowie vortragen zu lassen.

Haben Sie keine Angst vor Widerspruchsbescheiden oder Verwaltungsgerichtsverfahren. Die Verwaltungsgerichte nehmen ihre Aufgabe unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes sehr genau wahr.

Nutzen Sie anwaltliche Hilfe zur Interpretation, Darlegung sowie notfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Entscheidungen.