Das „Strafrecht“ dient dazu, jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen zu sanktionieren, welches gegen die Rechtsordnung verstößt. Es soll Straftaten vorbeugen (sog. „Generalprävention“) und potentielle Täter oder Teilnehmer von einer möglichen (erneuten) Tat abhalten (sog. „Spezialprävention“).

„Nicht jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen verstößt automatisch gegen die Rechtsordnung. Jeder Fall ist grundverschieden, auch wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung zahlreiche Fallbeispiele sowie dogmatische Ansätze entwickelt und perpetuiert hat.“
Als Opfer oder Zeuge einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, Ihren Fall durch die Ermittlungsbehörden überprüfen, verfolgen sowie richterlich sanktionieren zu lassen. Nutzen Sie hierfür anwaltliche Unterstützung, u.a. auch als Zeugenbeistand.

Sollten Sie Beschuldigt:e einer Straftat sein, haben Sie das Recht die Aussage zu verweigern und einen Anwalt hinzuzuziehen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und lassen Sie sich anwaltlich beraten und vertreten!
Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und verschaffen Sie sich rechtliches Gehör.

Nutzen Sie die Möglichkeit sich anwaltlich rechtlich helfen zu lassen.
Sobald Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, ziehen Sie anwaltliche Hilfe hinzu!
Die Aufgabe der Ermittlungsbehörde besteht darin, den Sachverhalt gründlich zu ermitteln (sog. „Amtsermittlungsgrundsatz“).
Dabei ist es selbstverständlich, dass bei geringen Anzeichen einer möglichen Täterschaft auch eine Vernehmung als „Beschuldigter“ / „Beschuldigte“ einer Straftat in Frage kommt.
Sie haben das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Es ist nicht Ihre Aufgabe, sondern die Aufgabe der Ermittlungsbehörde und des Tatgerichts den Tatnachweis zu führen.
Manchmal kommt es vor, dass überhaupt keine strafrechtlich relevante Tat vorliegt und man falsch verdächtigt wird. Ziehen Sie anwaltliche Hilfe hinzu!